Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Voraussetzungen für Finetrading:

  1. Die Waren sind handelbar, das heißt, sie sind veräußerbar.
  2. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der EU.
  3. Die Wirtschaftsauskunft des Unternehmens ist positiv (keine Negativmerkmale).
  4. Das Mindestvolumen beträgt € 1.000.000.

Operativer Ablauf für Finetrading:

  1. Abschluss eines Rahmenvertrages über die Abnahme von Waren mit MPBrandl Finetrade Sigma. 
  2. Festsetzung der Einkaufskonditionen mit dem Lieferanten.
  3. Unterbreitung eines Angebots an die MPBrandl Finetrade Sigma GmbH & Co. KG durch den Lieferanten.
  4. Bestätigung des Angebots durch den Käufer (Ihr Unternehmen) und durch die MPBrandl Finetrade Sigma GmbH & Co. KG
  5. Der Lieferant liefert die Waren direkt an den Käufer (Ihr Unternehmen).
  6. Der Lieferant stellt die Waren der MPBrandl Finetrade Sigma GmbH & Co. KG in Rechnung.
  7. Die MPBrandl Finetrade Sigma GmbH & Co. KG bezahlt die Rechnung sofort unter Abzug eines Skontos bzw. mit Anrechnung Boni.
  8. Der Käufer (Ihr Unternehmen) ruft je nach Bedarf die Waren bei der MPBrandl Finetrade Sigma GmbH & Co. KG ab und zahlt je nach Abruf mit dem vereinbarten Zahlungsziel.

Vorteile für das mittelständische Unternehmen:

  1. Sofortige Liquidität
  2. Verlängertes Zahlungsziel
  3. Wegfall des Ausfallrisikos für den Lieferanten durch den Finetrader
  4. Unternehmenskennzahlen wie Cash-Flow, Bonität und Rating werden verbessert beziehungsweise nicht verschlechtert.
  5. Die Bonität Ihres Unternehmens kann bei den Banken verbessert werden

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